Leistungen für Unternehmen

Sanierung

In Krisen eine Chance sehen!

Der beste Weg aus einer Krise ist entschlossenes Handeln. Der Mut zu Veränderungen ist der erste Schritt, die Ursachen dafür frühzeitig abzuklären, der zweite Schritt.

Stetiger Wettbewerbs- und Innovationsdruck, konjunkturelle Abschwünge, ein unvorhergesehener Haftungsfall, die Bank, die den Liquiditätsengpass nicht mitträgt, Kunden, die Ihre Rechnungen nicht zahlen, Diebstahl, Unterschlagungen oder organisatorische Probleme. Sie alle können Auslöser und Indikator für eine Unternehmenskrise sein. Jetzt gilt es, zu handeln.

Am Anfang steht eine klare betriebswirtschaftliche Analyse. Sie bildet die Basis für alle Entscheidungen und Strategien für eine Sanierung mit allen Maßnahmen. Eine fundierte Prognose für eine Fortführung des Unternehmens und ein positives Jahresergebnis sind die Ziele. Als Steuerberater haben wir unsere Stärken besonders in der Prüfung der finanzwirtschaftlichen Lage mit der Erfassung der Ist-Situation und der Überprüfung der Insolvenzkriterien.

Sanierungskonzepte haben aber nur Erfolg, wenn sie zwischen der Geschäftsführung, den Gesellschaftern und den Kapitalgebern Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der Sanierung aufbauen. Als neutraler Gutachter unterstützen wir Sie deshalb mit einer Sanierungsprüfung. Dadurch erhalten alle beteiligten Parteien eine objektive Beurteilung des Konzepts und damit eine wichtige Entscheidungshilfe zur Fortführung des Unternehmens. Mit einer Sanierungsfähigkeitsprüfung und der Erstellung eines Sanierungskonzeptes legen wir die Grundlagen. Als Sanierer begleiten wir Sie bei Gesprächen mit Gläubigern und Kreditinstituten und stellen die geforderten Unterlagen bereit. Auf diese Weise kann unter Umständen die spätere Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewendet werden.

Insolvenzplan

Wenn eine Insolvenz in Sicht ist, sollten Sie als Unternehmer in jedem Fall unsere fachliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn das moderne Insolvenzverfahren bietet viele Chancen, aus der Krise herauszukommen, wie z. B. der
Insolvenzplan vor Antragstellung.

Wenn Sie als Unternehmer rechtzeitig die Krise wahrnehmen und von der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens überzeugt sind, sollten Sie keine Zeit verlieren, Kontakt mit uns aufzunehmen und mit uns gemeinsam einen Insolvenzplan vor dem Gang zum Amtsgericht erstellen. Wenn dieser Plan bereits vor der Antragstellung dem Gericht eingereicht wird, kann dadurch das Insolvenzverfahren deutlich schneller ablaufen und mit der Umsetzung kann direkt nach Annahme des Plans begonnen werden. Wird der Insolvenzplan zusammen mit einem Antrag auf Eigenverwaltung eingereicht, besteht die Chance, die Verwaltungs- und Verfügungsrechte über das Unternehmensvermögen zu behalten. In diesem Fall können wir Ihnen als Sachverwalter vom Gericht zur Seite gestellt werden, und den Plan mit Ihnen umsetzen.

Unsere Leistungen im Insolvenzverfahren

  • Insolvenzplanverfahren
  • Übernahme der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegungspflichten bei Eigenverwaltung
  • Steuerliche Betreuung
  • Prüfung der Vor- und Nachteile eines außergerichtlichen Vergleichs und Erstellung eines Unternehmenskonzeptes
  • Gutachten zur Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage sowie zu der künftig zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens

Verbraucher-Insolvenz

Beratung bei der privaten Insolvenz

Im Falle einer Krise ist von enormer Bedeutung, dass die richtigen Schritte frühzeitig eingeleitet werden. In unserer Praxis haben wir immer wieder erlebt, dass es vielen Privatpersonen in einer wirtschaftlich schwierigen Lage schwer fällt, hierüber zu sprechen. Vielfach wird aus falsch verstandenem Stolz und Scham mit untauglichen Mitteln und falschen Ratgebern versucht, eine Verbraucherinsolvenz zu vermeiden. In der Regel gelingt das nicht. Auch in der wirtschaftlichen Krise einer Privatperson ist der erfolgreiche Abschluss eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens stets unser vorrangiges Beratungsziel.

So können wir nach der aktuellen Reform der Restschuldbefreiung erhebliche Zeit im Verfahren sparen und die Entschuldung optimal vorantreiben. Die Reform sieht unter anderem vor, dass künftig bei Erfüllung einer Mindestbefriedigungsquote von 35 % eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt werden kann. In allen nach dem 30. Juni 2014 beantragten Verfahren kann bereits nach Ablauf von drei Jahren, also nach der Hälfte der Verfahrenslaufzeit, Restschuldbefreiung erteilt werden.

Für eine Erteilung der Restschuldbefreiung bereits nach drei Jahren Verfahrenslaufzeit ist Voraussetzung, dass der Schuldner innerhalb dieser drei Jahre sowohl die gesamten Verfahrenskosten bezahlt als auch mindestens einen Betrag in Höhe von 35 % seiner Schulden an seinen Insolvenzverwalter abgeführt hat. Für die Berechnung der Mindestquote werden dabei grundsätzlich nur die Forderungen der Gläubiger berücksichtigt, die in das Schlussverzeichnis aufgenommen wurden.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Wir betreuen Sie steuerlich und wirtschaftlich im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens.
  • Vor der möglichen Einleitung eines Insolvenzverfahrens bereiten wir für Sie ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren vor.
  • Kommt es zum Verfahren, erstellen wir für Sie die Bescheinigungen, aus denen ersichtlich sein muss, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber keine Zahlungsunfähigkeit, vorliegt und die angestrebte Sanierung nicht aussichtlos ist.

Leistungen für Banken

Unsere Leistungen im Überblick

Unsere intensiven Erfahrungen in der Sanierungspraxis haben gezeigt, dass die Erstellung und aktive Begleitung von Sanierungskonzepten gute Aussichten auf eine erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen hat. Als Steuerberater sind wir mit der direkten Nähe zum Mandat bestens für die Beratung zur Krisenbewältigung und zur Erstellung von Sanierungskonzepten vorbereitet. Das gilt insbesondere dann, wenn wir betriebswirtschaftliche Leistungen und die Rechnungslegung für das Unternehmen bieten.

Unsere Leistungen erbringen wir unter Beachtung der Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) für die Ausgestaltung des Risikomanagements bei den deutschen Kreditinstituten / Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk).

Ausgehend von der Statusfeststellung bzw. der Analyse der Krisenursachen erstellen wir Sanierungskonzepte im Sinne von betriebswirtschaftlichen Neuausrichtungen von Unternehmen, die über die Maßnahmen zur Beseitigung von Insolvenzantragsgründen hinausgehen (IDW ES 6). Wir begleiten die Umsetzung der Maßnahmen und installieren geeignete Controlling-Instrumente zur Stabilisierung des Unternehmens.

Im Insolvenzverfahren bieten wir Unterstützung bei der Erstellung von Insolvenzplänen (IDW S 2).

Leistungen Insolvenzverwalter

Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern

Durch unsere umfangreiche Erfahrung sind wir mit den steuerrechtlichen Sachverhalten, die im Verlauf von Insolvenzverfahren auftreten, bestens vertraut. Wir bieten Insolvenzverwaltern ein umfangreiches betriebswirtschaftliches und steuerliches Beratungs- und Serviceangebot an.

Unsere Leistungen im Überblick

  • steuerliche Prüfung von Sanierungskonzepten
  • betriebswirtschaftliche Begutachtung von Fortführungsprognosen
  • Prüfung Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung
  • Erstellung der handels- und steuerrechtlichen Buchhaltung und Umsatzsteuer-Voranmeldungen für die Insolvenzmasse
  • Erstellung der handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen für die Insolvenzmasse
  • Aufarbeitung der Buchhaltung des Insolvenzschuldners sowie Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
  • Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für die bei den Insolvenzgerichten einzureichenden Zwischenberichte
  • Erstellung der Schlussrechnung für das Insolvenzgericht und Vorbereitung des Schlussberichtes sowie des Antrages auf Festsetzung der Vergütung und der Auslagen

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